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Das APP-Verständnis nachhaltiger Beschaffungen
Anfang letzten Jahres ist die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft getreten. Die relevanten Änderungen hatten wir damals in einem Factsheet zusammengefasst. Unsere ersten Erfahrungen mit dem revidierten Beschaffungsrecht haben wir im Laufe des Jahres 2021 dokumentiert, und im Januar 2022 stellten wir eine Übersicht von Erfolgsfaktoren für nachhaltige Beschaffung vor.
Mittlerweile betrifft die Revision nicht mehr nur den Bund, sondern auch innerhalb der Kantone wird inhaltlich in Richtung Nachhaltigkeit angeglichen. Die neue interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) führt jetzt die Kantone und damit auch die Gemeinden in das neue Submissionswesen. Stand Mai 2022 befinden sich lediglich 6 Kantone (GE, OW, NW, ZG, GL, AR) nicht im aktiven Beitrittsverfahren. Für die öffentliche Hand bedeutet das, dass die Beschaffungen mit öffentlichen Geldern in naher Zukunft auch auf Stufe Gemeinden und Kantonen mehrheitlich den Nachhaltigkeitskriterien genügen müssen. Die Angleichung und Berücksichtigung von Kriterien zur nachhaltigen Verwendung öffentlicher Gelder auf allen Stufen freut uns sehr. Das Volumen in Mrd. CHF ist beachtlich und besitzt dadurch eine enorme Transformationskraft für die Wirtschaft.
Was aber bedeutet Nachhaltigkeit konkret?
Im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen steht in Artikel 2.a: «Dieses Gesetz bezweckt […] den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel.» Eine Erläuterung des Begriffs der Nachhaltigkeit hingegen findet sich im Gesetzestext nicht. In der Praxis entsteht dadurch ein grosser Spielraum für Interpretationen.
In Hinblick auf eine optimale Begleitung unserer Kundinnen und Kunden in Beschaffungsverfahren müssen wir als APP den Interpretationsspielraum abstecken und unseren Kund:innen gegenüber transparent ausweisen können. Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) hat Leitsätze für nachhaltige Beschaffungen herausgegeben, welche den Gesetzestext erheblich konkretisieren. Die Leitsätze geben wertvolle Anregungen für konkrete Nachhaltigkeitskriterien und machen in Form von Anforderungen an Beschaffungsverfahren wie «Ethisches Verhalten» und «Transparenz» auch deutlich, dass die Nachhaltigkeit von Beschaffungsverfahren durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien alleine noch nicht sichergestellt ist.
So versteht die APP nachhaltige Beschaffung
Was wir uns noch wünschten und wir deshalb mit unserem auf Ausschreibung und Evaluation spezialisierten Team erarbeitet haben, war eine kurze und prägnante Beschreibung der drei im Gesetzestext erwähnten Nachhaltigkeitsaspekte und deren Abgrenzung von Wirtschaftlichkeit. Es war kein einfaches Ziel, das wir uns gesetzt hatten. Unsere Diskussionen über einzelne Begriffe und Aspekte von Nachhaltigkeit waren ausgiebig und intensiv. Eine speziell kontroverse Frage war, ob wir mit dem nachfolgend vorgestellten APP-Verständnis nachhaltiger Beschaffungen nicht die Messlatte zu hoch ansetzen, insbesondere hinsichtlich ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit. Als maximalen Ansporn zu nachhaltigen Beschaffungen haben wir uns schliesslich darauf geeinigt, die Formulierungen so streng zu belassen, wie sie nun vorliegen – im Wissen darum, dass wir die dadurch ausgedrückten Ziele leider oft nicht ganz erreichen werden können:
Eine Beschaffung ist
wirtschaftlich, wenn sie in einem angemessenen Kosten/Nutzen-Verhältnis für die beschaffende Organisationen steht,
volkswirtschaftlich nachhaltig, wenn sie in einem angemessenen Kosten/Nutzen-Verhältnis für die Gesamtgesellschaft steht,
ökologisch nachhaltig, wenn die beschafften Produkte oder Dienstleistungen die natürlichen Ressourcen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nur so weit beanspruchen, wie sich diese regenerieren können,
sozial nachhaltig, wenn mit der Beschaffung keine Ausbeutung oder Benachteiligung von Menschen unterstützt oder in Kauf genommen wird, sondern integrative Bemühungen sowie Aus- und Weiterbildungsleistungen gewürdigt werden.
Wir freuen uns darauf, auch Ihr Beschaffungsvorhaben in diesem Sinne nachhaltig und wirtschaftlich mitzugestalten.
Möchten Sie mehr über dieses spannende Thema erfahren oder wissen, wie Sie die APP auch Sie bei einem herausfordernden Vorhaben unterstützen kann? Zögern Sie nicht uns per Telefon unter 058 320 30 00, per E-Mail unter office@app.ch oder mittels des untenstehenden Formulars zu kontaktieren. Unsere Expertinnen und Experten freuen sich auf Ihre Anfrage.
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