Durchführen eines freihändigen Vergabeverfahrens für Ethikdienstleistungen
Kunde
Bundesamt für Gesundheit BAG
Projektbeschreibung
Seit Inkraftsetzung des Humanforschungsgesetz (HFG) kommen dem BAG verschiedene Vollzugsaufgaben zu. Dazu zählen insbesondere die Sicherstellung der Koordination zwischen den Ethikkommissionen und weiteren Prüfbehörden. Zur Sicherstellung dieser Vollzugsaufgaben arbeitet das BAG mit dem Verein swissethics zusammen. Dieser ist insbesondere dafür besorgt, die Koordination unter den kantonalen Ethikkommissionen sicherzustellen. Damit soll eine einheitliche Anwendung der bundesrechtlichen Bestimmungen zur Humanforschung erreicht werden und der Informations- und Meinungsaustausch gefördert werden. Damit das BAG auch weiterhin seine Vollzugsaufgaben gemäss HFG durchführen und sicherstellen kann, mussten die dazu zwingend notwendigen fachlichen Dienstleistungen von swissethics bezogen werden. Zum Zeitpunkt der Vergabe gab es keinen Markt, der diese Dienstleistungen verbunden mit den dazu notwendigen Daten und Informationen aus Forschung und Praxis erbringen konnte. APP führte im Auftrag des BAG dieses freihändige Vergabeverfahren nach Art. 13 , Abs. 1 Bst c VöB bis zum erfolgreichen Rahmenvertragsabschluss durch.
Ergebnisse
- Begründungsnachweis hinsichtlich technischer Besonderheit und fehlenden Alternativen
- Pflichtenheft für die Angebotseinreichung durch swissethics
- Rahmenvertrag mit integrierten Leistungsvereinbarungen
Branchen
Dienstleistungen
«Mit der kompetenten Beratung der APP konnten wir die speziell zu beachtenden Klippen und Untiefen in diesem über dem Schwellenwert liegenden freihändigen Vergabeverfahren rechtskonform umschiffen. Für den Rechtsdienst haben wir zusammen mit den Expertinnen und Experten der APP eine umfassende Begründung verfasst und damit die offizielle Legitimität für die freihändige Vergabe erwirkt.
Ebenfalls mit der Unterstützung von APP haben wir die zukünftig von swissethics zu erbringenden Leistungen definiert, die erforderlichen Ergebnisse präzisiert, quantifiziert und in einem Rahmenvertrag den Bezug im Bedarfsfall geregelt. Mit diesem Rahmenvertrag werden wir mehr Handlungsspielraum haben und werden die Lieferantenführung sowie die Überwachung deren Leistungserbringung besser steuern und kontrollieren können.»