Beschreibung

Die Bearbeitung von Personendaten ist heute für viele Unternehmen und Behörden ein zentraler Bestandteil ihrer Tätigkeit. Ausgehend von Entwicklungen in Europa wie der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im Jahr 2018 rechtsverbindlich wurde, hat auch die Schweiz ihren Rechtsrahmen rund um die Bearbeitung von Personendaten angepasst. So trat das neue Datenschutzrecht bestehend aus Datenschutzgesetz (DSG) und Datenschutzverordnung (DSV) per 1. September 2023 in Kraft.

Wichtige Neuerungen betreffen folgende Punkte:

Unternehmen und Behörden sind von den Änderungen nicht gleichermassen betroffen. So sind bspw. für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden, deren Datenbearbeitung ein geringes Risiko von Persönlichkeitsverletzungen von Betroffenen aufweisen, Ausnahmen vorgesehen. 

Dennoch müssen sämtliche Unternehmen und Behörden auf die Änderung der Rechtslage reagieren und werden mit folgenden Fragen zur Operationalisierung des neuen Datenschutzrechts konfrontiert: Welche Arbeitsprozesse und Datenbestände sind von den Vorschriften betroffen? Welche konkreten Anpassungen müssen zwingend umgesetzt werden, um den Anforderungen gerecht zu werden? Wie müssen Prozesse, Strukturen und technische Unterstützung angepasst werden, damit sie den neuen Bestimmungen entsprechen? Welche Änderungen sind notwendig, damit transparente und kundenbedürfnisorientierte Datenschutzstrukturen zu einem Wettbewerbsvorteil führen?

Die Operationalisierung der Datenschutzvorschriften bedarf spezialisierten Wissens. Als unabhängiges Schweizer Beratungsunternehmen unterstützen wir Sie bei der Operationalisierung der bevorstehenden Anpassung der Schweizer Datenschutzbestimmungen in folgenden Bereichen:

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