Viele öffentliche Beschaffungsstellen der Schweiz beschäftigt das Thema Nachhaltigkeit seit Jahren. Das revidierte Beschaffungsrecht, welches seit Januar 2021 auf Stufe Bund in Kraft ist, zwingt diese nun, die soziale und ökologische Nachhaltigkeit mehr in den Fokus ihrer Beschaffungstätigkeit zu rücken. Doch wie damit richtigerweise umzugehen ist, muss gelernt werden.

Falsch definierte oder angewendete Nachhaltigkeitskriterien können dazu führen, dass man am Markt vorbei beschafft, den Markt ungewollt einschränkt oder den damit zu verfolgenden Zweck verfehlt. Wie viel Nachhaltigkeit dürfen, wollen und können wir fordern respektive uns leisten?

Die Nachhaltigkeit im Blick haben

Besonders wichtig bei der Durchführung von nachhaltigen Beschaffungen ist es, den Aspekt der Nachhaltigkeit von Anfang an zu berücksichtigen. Der Wunsch nach Nachhaltigkeit fliesst in viele Bereiche der Beschaffung ein. Deshalb sollten die Vorstellungen, Ideen und Wünsche des Auftraggebers zu Beginn des Verfahrens speziell geprüft und analysiert werden.

Der Entscheid, welche sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien schlussendlich angewendet werden sollen und können, wird vom Gegenstand der Beschaffung signifikant beeinflusst und es braucht dazu zwingend vertiefte Marktkenntnisse.

Factsheet Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts

Am 1. Januar 2021 trat die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) in Kraft. Dabei bringt die Revision interessante Neuerungen.

Erfahren Sie mehr in unserem kostenlosen Factsheet.

Erste Erfahrungen aus der Anwendung nachhaltiger Kriterien

Erste Erfahrungen bei der Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien in Beschaffungsverfahren zeigen, dass es einige wichtige Dinge zu beachten gibt, damit der daraus erwünschte Effekt zur Evaluation des vorteilhaftesten Angebotes erreicht werden kann und dabei der Grundsatz der Gleichbehandlung gewährt bleibt.

Nachhaltigkeitskriterien müssen - insbesondere in ihrer Anwendung als Zuschlagskriterien - in ihrer Ausprägung messbar formuliert werden und in der damit verlangten inhaltlichen oder quantitativen Forderung angemessen und gleichbehandelnd sein. Dazu einige hilfreiche Tipps:

Prozentuale Anteile statt absolute Zahlen fordern

So wird eine Chance für alle Firmen geschaffen, da bei absoluten Zahlen kleinere Firmen klar benachteiligt werden. Wichtig dabei ist aber, dass der prozentuale Anteil (z. B. von Lernenden oder integrativen Arbeitsstellen) bezogen auf die gesamte Belegschaft auch für grössere Firmen erreichbar ist. Denn mit mehr Belegschaft wird es zunehmend schwieriger, einen höheren prozentualen Anteil zu gewährleisten.

Nachhaltigkeit nicht nur auf Labels, Zertifizierungen oder Siegel reduzieren

Auch interne Leitfäden, die z. B. die Forderung nach vegetarischen Menüs in der Kantine oder die Umstellung auf einen elektrischen Fahrzeugpark beinhalten, sollen abgefragt werden. So kann die Nachhaltigkeit auf mehreren Ebenen geprüft werden und wird nicht nur anhand einer Zertifizierung beurteilt, die einige Anbieter:innen schnell ausschliesst oder benachteiligt.

Mit der Abfrage von internen Leitfäden kann der Markt breiter gehalten werden und mehr Anbieter:innen erhalten Punkte, wenn sie sich wirklich für die Nachhaltigkeit einsetzen.

Keine allgemeinen Massnahmen zur Umwelt abfragen

Irgendetwas für die Umwelt tut jede Firma oder zumindest in deren Eigenbeurteilung genügend, damit es dokumentiert werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass bei der Abfrage von Massnahmen, z. B. im Rahmen der ökologischen Nachhaltigkeit, spezifische Bereiche der Massnahmen und auch deren bisherige Effekte abgefragt werden.

Nutzer / Bezüger nachhaltiger Produkte oder Leistungen berücksichtigen

Es bringt wenig, wenn zwar ein ökologisches Produkt gefordert oder beschafft wird, dies jedoch dann nicht bei den Nutzern oder Empfänger Zuspruch hat oder die Anwendung hinsichtlich Qualität und Funktionalität nicht den damit erwünschten Zweck bringt. Deshalb ist es unerlässlich, die Nutzeranforderungen zu kennen und früh zu berücksichtigen.

Dieser Fachartikel erschien in leicht angepasster Form ebenfalls in der Ausgabe 10.2021 der Fachzeitschrift «IT for GOV».

Weitere Informationen und Tipps, wie Sie Ihre Beschaffung nachhaltig gestalten können, finden Sie in unserem Fachbeitrag «Erfolgsfaktoren einer nachhaltigen Beschaffung».

Möchten Sie mehr über dieses spannende Thema erfahren oder wissen, wie die APP auch Sie bei einem herausfordernden Vorhaben unterstützen kann? Zögern Sie nicht uns per Telefon unter 058 320 30 00, per E-Mail unter office@app.ch oder mittels des untenstehenden Formulars zu kontaktieren. Unsere Expertinnen und Experten freuen sich auf Ihre Anfrage.

Sie haben weitere Fragen zur Revision des Beschaffungsrechts? Oder haben noch weitere Anliegen bezüglich Beschaffungen? Kontaktieren Sie uns, wir begleiten Sie gerne Schritt für Schritt.

Vorname *Name *Firma *E-Mail *Telefon *Nachricht Bitte dieses Feld leer lassen

Ihre Ansprechperson

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen? Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular. Unsere Expert:innen melden sich in Kürze bei Ihnen.